Bevollmächtigter Vertreter für EPR in der EU
Verkaufen Sie Ihre Produkte an ausländische Kunden aus EU-Mitgliedsstaaten? Planen Sie den Verkauf, wissen aber nicht, welche Formalitäten Sie dafür erfüllen müssen? Wenn Sie Produkte über einen Online-Shop, eine Verkaufsplattform oder andere Fernkommunikationsmittel verkaufen möchten, müssen Sie einen bevollmächtigten Vertreter Ihres Unternehmens benennen.
In EU-Ländern ist im Rahmen der Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Bestellung eines Bevollmächtigten (auch als autorisierter Vertreter bezeichnet) erforderlich. Dies ist die Stelle, die den ausländischen Hersteller (also Ihr Unternehmen) gegenüber den lokalen Behörden und Stellen vertritt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß den lokalen EPR-Vorschriften eingehalten werden.
Interzero unterstützt Unternehmen bei ihren EPR-Pflichten, indem es einen umfassenden Bevollmächtigtenservice unter anderem in Polen, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Spanien anbietet.