Interzero -Wo Lizenzierung undBevollmächtigung aufNachhaltigkeit trifft
Bevollmächtigung
Bevollmächtigter Vertreter
Als Unternehmen ohne Sitz in Österreich vertrauen Sie uns als Ihren bevollmächtigten Vertreter Ihre Pflichten an.
Lizenzierung
3 STOFFSTRÖME
Interzero bietet Lizenzierung und die Verwertung von Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien an.
Interzero - Wo Lizenzierung nur Vorteile hat
Grün denken, grün handeln:
Warum Interzero Ihre Wahl für nachhaltige Lizenzierung sein sollte:
Ihre Vorteile | Interzero | Andere Anbieter |
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Für ALLE Lizenzbereiche EIN Ansprechpartner |
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Digitale notarielle Beglaubigung | ||
CO2 Zertifikat von Institut Frauenhofer UMSICHT | ||
Weitere Zero Waste Leistungen buchbar |
BEVOLLMÄCHTIGUNG
Wir sorgen als bevollmächtigter Vertreter für Ihre Einhaltung der EPR-Pflichten in Österreich
Bevollmächtigung
Bevollmächtigung bedeutet, dass ein Unternehmen, das keine physische Präsenz in Österreich hat, einen lokalen Vertreter benennen muss. Dieser Vertreter übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der lokalen Umweltvorschriften im Namen des ausländischen Unternehmens.
Onlinehändler, Hersteller oder Importeure – Betroffen sind (fast) alle
Die Regelungen zum bevollmächtigten Vertreter betreffen hauptsächlich ausländische Unternehmen, die Produkte in Österreich vermarkten und vertreiben. Zu betonen ist, dass es nur jene Unternehmen trifft, die keinen Geschäftssitz in Österreich haben. Dies umfasst:
Importeure von verpackten Produkten,
Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien.
Online-Händler und andere Unternehmen, die Produkte direkt an Endverbraucher in Österreich verkaufen.
Wie komme ich zu meinem Preis für den Bevollmächtigten-Vertrag?
Der Preis des Bevollmächtigungsvertrags setzt sich zusammen aus:
Ihr Preis =
Jährliche Bevollmächtigungs-Pauschale
+ Jährliches Lizenzentgelt
Ihr Bevollmächtigungspauschale ist abhängig von Ihrem Lizenzentgelt. Sie beinhaltet:
- Registrierung und Meldung beim österreichischen Umweltbundesamt
- Lizenzierung Ihrer in Verkehr gebrachten Menge
- Unterstützung bei rechtlichen Rückfragen
- Dokumentation und Nachweisführung
- Prüfungsbetreuung
Ihr Lizenzentgelt richtet sich nach der Menge Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. Mehr Menge bedeutet höheres Entgelt, welches wiederum für Sammlung, Sortierung und Verwertung verwendet wird.
Für Kleine Mengen bietet Interzero passende Pauschalen an.
Wie komme ich zu meinem Bevollmächtigten-Vertrag?
Registrierung:
Unverbindlich Ihr Kundenkonto anlegen und losstarten. Für Ihre Preisübersicht bieten wir Ihnen vorab unseren Kalkulator an.
Produktauswahl:
Teilen Sie uns im Bestellprozess mit, welchen Stoffstrom Sie in Österreich lizenzieren möchten und Sie einen bevollmächtigten Vertreter benötigen. Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien können in nur einem Vertrag abgeschlossen werden.
Vertragserstellung:
Anhand Ihrer Eingaben wird Ihr Bevollmächtigungs-Vertrag erstellt, hier können Sie sich vorab unseren Mustervertrag ansehen
Unterschrift und Beglaubigung:
Der Vertrag wird von beiden Parteien unterschrieben. Zusätzlich erhalten Sie eine Vollmacht, auf der Ihre Unterschrift notariell beglaubigt werden muss.
Meldung an Behörde:
Sobald Ihr Vertrag und Ihre Vollmacht unterschrieben und beglaubigt sind, reichen wir sie bei die zuständigen Behörden ein und Sie können weiterhin lizenzieren.
Sie haben noch Fragen zur Bevollmächtigung?
LIZENZIERUNG
Lizenzierung mit Interzero – Einhaltung Ihrer Compliance
Lizenzierung
Die Lizenzierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Unternehmen für das Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr trägt dazu bei, dass die Produkte am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß entsorgt oder recycelt werden.
In Österreich sind derzeit drei Stoffströme für die Lizenzierung verpflichtend:
Verpackungen
Alle Arten von Verpackungsmaterialien, einschließlich Kunststoff, Papier, Metall und Glas.
Welche Verpackungen bringe ich in Verkehr?
Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)
Alle elektrischen und elektronischen Geräte.
Ist mein Bildschirm im Büro ein Haushaltsgerät?
Batterien
Alle Arten von Batterien und Akkumulatoren. Von Geräte-, Fahrzeug- bis Industriebatterien.
Bin ich verpflichtet, alle Batterien zu lizenzieren?
Weiterführende Infos zu:
Wer ist verpflichtet, an einem Sammel- und Verwertungssystem in Österreich teilzunehmen?
Laut Abfallwirtschaftsgesetz und den jeweiligen Verordnungen ist festgehalten, dass alle Unternehmen
verpflichtet sind, einen Lizenzvertrag mit einem Sammel- und Verwertungssystem wie Interzero zu unterzeichnen, die in eine der folgenden Kategorien fallen:
Unternehmen, die Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien herstellen oder erstmals in Verkehr bringen
Unternehmen, die diese Produkte vertreiben und verkaufen.
Wie komme ich zu meinem Lizenzvertrag?
Registrierung:
Unverbindlich Ihr Kundenkonto anlegen und losstarten. Für Ihre Preisübersicht bieten wir Ihnen vorab unseren Kalkulator an.
Mengeneingabe oder Pauschale
Geben Sie uns Ihre in Verkehr gebrachten Mengen pro Stoffstrom an. Für Kleinstinverkehrsetzer wählen Sie die jeweilige Pauschale aus.
Ihr fertiger Lizenzvertrag:
Anhand Ihrer Eingaben wird Ihr Lizenzvertrag Vertrag erstellt, den Sie uns unterschrieben retournieren.
Meldungen
Geben Sie uns in der vorgegebenen Periode Ihre Mengen bekannt, damit wir diese bei den zuständingen Behörden melden können.
Sie haben noch Fragen zur Lizenzierung in Österreich?
Climate Pro: Weil uns die Umwelt am Herzen liegt und in unserer DNA steckt!
Interzero Circular Consulting
Bewahren Sie den Durchblick mit unseren maßgeschneiderten Consulting Paketen!
Smart
Für unabhängige Kleinunternehmer
DAS KOSTENLOSE STANDARD PAKET
- Informationspakete zu relevanten rechtlichen Themen (Abfallwirtschaftsrecht)
- Kundenportal mit Teilnahmebestätigung
- Erinnerungsservice für relevante Fristen
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Mehr als nur eine Lizenzierung
BEREITS UM 50€ IM MONAT
- Unterstützung bei der komplexen Produktgruppenzuordnung
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Start-Up
Speziell für junge Unternehmen
KOSTENLOS IM 1. JAHR
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- Alle Vorteile des Advanced Pakets
- Zusätzliche Unterstützung bei Start-up-spezifischen Herausforderungen
Interzero – Vielfalt an Services die begeistert:
Von der Bevollmächtigung bis zur Lizenzierung
Seit 30 Jahren bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und erstklassige Beratung für Ihren Erfolg. Als
europaweiter Marktführer für EPR Compliance, können Sie uns auf unsere Expertise vertrauen. Durch die
Kombination aus Lizenzierung, Beratung und Bevollmächtigung können wir Sie rundum versorgen.
Interzero Ihr vertrauenswürdiger Partner für die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility)
Unsere Standorte
Wir freuen uns, auf Anfrage individuelle, grenzüberschreitende Lösungen anzubieten, um Ihren spezifischen Bedürfnissen in ganz Europa gerecht zu werden.
Interzero Austria
interzero.at
office@interzero.at
Services
Lizenzierung für:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektrogeräte
- Batterien
Bevollmächtigung:
- Verpackungen
- Elektrogeräte (WEEE)
- Batterien
Interzero Croatia
epr.interzero.hr
otpad@interzero.hr
Services
Bevollmächtigung:
- Verpackungen
- Elektrogeräte (WEEE)
- Batterien
Interzero Poland
interzero.pl
umowyonline@interzero.pl
Services
Lizenzierung & Entsorgung für:
- Verpackungen
- Batterien
- Fahrzeuge
- Bereifung
- Schmieröle
Bevollmächtigung:
- Elektrogeräte (WEEE)
Interzero Slovenia
epr.interzero.si
info@interzero.si
Services
Lizenzierung & Entsorgung für
- Verpackungen
- Elektrogeräte
- Batterien
- Grabkerzen
- SUP Produkte
Interzero Germany
Services
Lizenzierung (Deutschland):
- Verpackungen
- Elektrogeräte
- Batterien
Bevollmächtigung (EU-weit):
- Verpackungen
- Elektrogeräte (WEEE)
- Batterien
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Durch unsere Zero Waste Solutions sorgen wir für eine Zukunft ohne Abfall.
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FAQ
Fragen zum bevollmächtigten Vertreter
Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt sämtliche Verpflichtungen resultierend aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen des ausländischen Lieferanten.
Nachzulesen in der Österreichischen Verpackungsverordnung, Elektroaltgeräte- und Batterieverordnung.
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Verpackungen: Ausländische Versandhändler, die keinen Sitz in Österreich haben und die Verpackungen, oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Jänner 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich bestellen.
Gleiches gilt auch für Unternehmen deren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und die für ihre österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchten. Diese können einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Ohne Bevollmächtigten ist die Vorentpflichtung nicht mehr möglich.
Diese Regelung ist ebenfalls für ausländische Hersteller und Fernabsatzhändler, die Elektro- und Elektronikgeräte und/oder Batterien in Österreich versenden gültig.
Wenn Sie in Österreich nicht direkt an private Letztverbraucher vertreiben, müssen Sie die Verpackungen nicht lizenzieren. In der Pflicht stehen Ihre österr. Kunden. Teilen Sie Ihren (Firmen)-Kunden in Österreich mit, dass die an sie gelieferten Verpackungen nicht lizenziert sind. Ihre Kunden müssen dann selbst entscheiden, wie sie weiterverfahren; entweder diese Transportverpackungen, die bei Ihren österr. Kunden als Müll anfallen, als Eigenimporte deklarieren und dem Ministerium via eigener Meldung melden, oder die Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem beteiligen.
Bitte beachten Sie, dass Sie von Ihren Kunden zur Vorlizenzierung gebeten werden. In diesem Fall wird die Verpflichtung zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters wieder aktiv.
Ja, eine Lizenzierung der Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien für ein Unternehmen ohne Firmensitz in Österreich ist unabhängig von den Mengen, nur über Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters in Österreich möglich. Sie haben die Möglichkeit die Pauschallösung im Bereich der Verpackungen zu wählen, wenn Ihre Mengen jährlich unter 1500 kg liegen (sowohl im Haushalt als auch im Gewerbe).
Der bevollmächtigte Vertreter ist ein verpackungsrechtlicher Stellvertreter, der ab 01.01.2023 die Verpflichtungen für Sie übernehmen muss. (Genaue Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie in der nächsten Frage.) Aufgrund der Verpflichtungen empfehlen wir Ihnen Ihren bevollmächtigten Vertreter sorgsam auszuwählen. Vertrauen Sie auf Interzero.
Im Grunde kann aber jede natürliche oder juristische Person als bevollmächtigter Vertreter ausgewählt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sitz in Österreich (inländische Zustelladresse)
- Notariell beglaubigte Unterschrift auf der Vollmacht zwischen Ihnen und dem Vertreter
- Registrierung beim BMK
Nein, eine Lizenzierung der Verpackungen, Elektroaltgeräte (WEEE) und Batterien für ein Unternehmen ohne Firmensitz in Österreich ist unabhängig von den Mengen, nur über Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters in Österreich möglich. Insofern Sie bereits einen bevollmächtigten Vertreter haben und Sie nach einem passenden Sammel- und Verwertungssystem suchen, können Sie auch einen Lizenzvertrag mit uns eingehen. Dafür nutzen Sie die Option “Ich habe bereits einen bevollmächtigten Vertreter”.
Sie haben bei der Lizenzierung die Option der Pauschallösungen von Interzero zu wählen. Diese sind auch für Kleinstinverkehrsetzer interessant.
Alle Verpflichtungen sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.
Verpackungen: §§ 16a bis 16d Verpackungs-VO zu entnehmen.
Batterien: §§ 25a bis 25c Batterien-VO
Elektroaltgeräte: § 13a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), §§ 21a bis 21c EAG-VO
Wir haben eine Zweigniederlassung in Österreich. Kann diese auch der bevollmächtigte Vertreter sein?
Die Regelungen zum bevollmächtigten Vertreter sehen zwingend vor, dass es sich beim bevollmächtigten Vertreter um eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Inland handeln muss.
Zweigniederlassungen, die innerhalb Österreichs errichtet werden, sind verpflichtend beim Firmenbuch anzumelden. Sie verfügen aber dennoch über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtsträger bleibt vielmehr jene natürliche oder juristische Person, die auch hinter der Hauptniederlassung steht.
Ja, für ausländische Unternehmen/Personen ohne Firmensitz in Österreich ist die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters zwingend notwendig, um weiterhin rechtskonform Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien in Österreich lizenzieren zu können.
Als Bestandskunde können Sie ganz einfach in das Ihnen bekannte Meldeportal einsteigen und durch die Auswahl “Weiteres Produkt” den Bevollmächtigten Vertrag bestellen.
Sollte Ihre E-Mail Adresse korrekt im System eingetragen sein, können Sie im Login Bereich ganz einfach auf “Passwort vergessen” klicken, um ein neues Passwort zugesandt zu bekommen. Sie sehen die ersten 4 Stellen der hinterlegten E-Mail Adresse. Sollte diese nicht die aktuelle sein, so wenden Sie sich bitte an kundenberatung@interzero.at.
Sie benötigen seit dem 01.01.2023 einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Österreich, sollten Sie Verpackungen in Österreich vertreiben. Sobald Sie einen Vertrag und eine notarielle Beglaubigung vorliegen haben, ist die Bevollmächtigung bis zur Auflösung gültig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem bevollmächtigten Vertreter über die Gültigkeit des Vertrags.
Bereits seit 2018 und 2019 benötigen Sie für die Lizenzbereiche Elektroaltgeräte und Batterien einen bevollmächtigten Vertreter. Sind Sie rechtskonform?
Sobald Sie einen Vertrag und eine notarielle Beglaubigung vorliegen haben, ist die Bevollmächtigung bis zur Auflösung gültig.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihrem Kundenkonto hoch, alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen als PDF per E-Mail zusenden. Die Zusendung von physischen Vertragsunterlagen führt zur Verzögerungen in der Bearbeitungszeit.
Die Interzero Circular Consulting Austria ist für Sie als bevollmächtigter Vertreter zuständig und schließt in Ihrem Namen einen Systemteilnahmevertrag mit der Interzero Circular Solutions Europe ab.
Sobald Sie aktiver Interzero Kunde sind, ist die Teilnahmebestätigung jederzeit in unserem Onlineportal unter dem jeweiligen Jahr und Bereich abrufbar.
Sobald Sie Ihren Bevollmächtigten-Vertrag in Ihrem Kundenbereich hochgeladen haben und dieser von unserem Service Team bearbeitet wurde, können wir Ihnen die Lizenzpartnernummer zuschicken oder Sie finden Sie in Ihrer Teilnahmebestätigung.
Als ausländisches Unternehmen wird ein bevollmächtigter Vertreter zwischen Ihnen und einem österreichischen Sammel- und Verwertungssystem, wie die Interzero, zwischengeschaltet. Beim Abschluss Ihres Bevollmächtigten-Vertrags schließt die Interzero Circular Consulting Austria einen Lizenzvertrag für Ihren benötigten Lizenzbereich/Stoffstrom mit der Interzero ab. Sie haben dafür nichts weiteres zutun.
Die genauen Bestimmungen zum Vertragsrücktritt und zur Kündigung sind in unseren AGBs geregelt.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Bestellung stornieren wollen, so werden Ihnen Bearbeitungsgebühren verrechnet. Sie erhalten Sie, insofern Sie bereits gezahlt haben, den Zahlungsbetrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Nach der Bestätigung, kann es zwischen 5-10 Werktage dauern, bis die Rückerstattung bei Ihnen einlangt.
Sie benötigen als ausländisches Unternehmen nicht nur einen bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen seit 1.1.2023, sondern auch für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Sollten Sie diese Einwegkunststoffe vertreiben, kommen Sie auf uns zu:
- Luftballons: ausgenommen Ballons für industrielle oder sonstige gewerbliche Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher abgegeben werden.
- Fanggeräte: „Fanggerät“ jedes Gerät und jeder Ausrüstungsgegenstand, das bzw. der in der Fischerei oder in der Aquakultur zum Orten, zum Fangen oder zur Aufzucht biologischer Meeresressourcen oder – auf der Meeresoberfläche schwimmend – zum Anlocken und zum Fangen oder zur Aufzucht dieser biologischen Meeresressourcen verwendet wird.
- Feuchttücher: getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege
- Tabakwaren: Tabakerzeugnisse im Sinne des § 1 Z 1 des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes
-
Bevollmächtigtenpauschale – diese Pauschale inkludiert die Bestellung der Interzero Circular Consulting Austria Gmbh als bevollmächtigten Vertreter und alle vertraglich damit zusammenhängenden Leistungen
-
Lizenzentgelt (auf Basis der Vorschaumengen) – das Lizenzentgelt deckt die Kosten für die Sammlung und Verwertung Ihrer Verpackungs-, Elektroaltgeräte- oder Batteriemengen und richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifblatt https://licensing.interzero.at/kosten/
Bevollmächtigungspauschale: Die Bevollmächtigungspauschale muss vor Vertragsabschluss bezahlt werden. Direkt im Webshop können Sie Klarna, Kreditkarte, Alipay oder SOFORT als Zahlungsmethoden auswählen.
Für EU Länder bieten wir zusätzlich bieten wir Ihnen Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.
Lizenzentgelt: Das Lizenzentgelt wird derzeit nicht im Zuge des Bestellvorgangs verrechnet, sondern wird Ihnen nach Eingang Ihrer Vertragsunterlagen per Rechnung zugesandt.
Fragen zur Vollmacht und notariellen Beglaubigung
Ja, die notarielle Beglaubigung der Bestellung des bevollmächtigten Vertreters ist vom österreichischen Gesetz vorgegeben und kann im AWG nachgelesen werden. Gerne können Sie Ihren Notar damit beauftragen, oder sie nutzen das digitale Service von notarity. Dabei stehen Ihnen über 200 Notare, meist innerhalb der nächsten 24 Stunden zur Verfügung. Weitere Informationen zum Service von notarity finden Sie auf notarity.com/faq. Notarity ist für Ihre Fragen per E-Mail info@notarity.com oder telefonisch unter +43 1 412 01 48 erreichbar.
Jeder offiziell anerkannter Notar kann die Beglaubigung vornehmen, Sie haben die Möglichkeit die Beglaubigung elektronisch über Notarity durchführen zu lassen. In Deutschland sind neben Notaren auch Gemeinden zur Beglaubigung berechtigt.
Es muss nur die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt werden und nicht die Abschrift. Auch benötigt es keine notarielle Beglaubigung für die Vertragsunterzeichnung.
Die Beglaubigung der Unterschrift vom Notar auf der Vollmacht muss in den Amtssprachen Deutsch oder Englisch ausgestellt werden. Beglaubigungen, welche nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt werden, müssen von einem beeidigten Dolmetscher oder befassten Notar übersetzt werden.
Beglaubigungen, welche nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt werden, müssen von einem beeidigten Dolmetscher oder befassten Notar übersetzt werden.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihrem Kundenkonto hoch, alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen als PDF per E-Mail zusenden. Die Zusendung von physischen Vertragsunterlagen führt zur Verzögerungen in der Bearbeitungszeit.
Nein, wir benötigen die beglaubigte Vollmacht nicht im Original. Da wir für die weitere Bearbeitung das Original einscannen, bitten wir Sie uns gleich die Unterlagen in digitaler Form zuzusenden.
Definitionen: Wer benötigt einen bevollmächtigten Vertreter?
Ausländischer Hersteller ist jede Person im Sinne des § 12b Abs 2 AWG 2002, die Verpackungen in Österreich an andere als private Letztverbraucher vertreibt bzw. jede Person, die Einwegkunststoffprodukte gewerblich in Österreich an andere als private Letztverbraucher vertreibt und (ii) ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
Ausländischer Versandhändler (Verpackung) ist jede natürliche/juristische Person, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich hat und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes im Sinne des § 5a KSchG übergibt.
Ausländischer Fernabsatzhändler (Einwegkunststoffprodukte) ist jede Person, die Einwegkunststoffprodukte, ausgenommen Verpackungen, gewerblich in Österreich mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Letztverbraucher vertreibt und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland niedergelassen ist.
Fragen zu Ihrem Lizenzvertrag
Sobald Sie aktiver Interzero Kunde sind, ist die Teilnahmebestätigung jederzeit in unserem Onlineportal unter dem jeweiligen Jahr und Bereich abrufbar. Sollten Sie diese nicht finden, melden Sie sich bitte bei kundenberatung@interzero.at
Die Einstufung wird in den jeweiligen Verordnungen geregelt und geben Auskunft über die Häufigkeit Ihrer Meldeverpflichtungen. Die Einstufung der Meldeperiode ist ebenfalls die Grundlage für die Bevollmächtigten-Pauschale.
Die Berechnung ergibt sich aus den in Verkehr gebrachten Mengen in Tonnen mal €. Die aktuelle Tariflisten finden Sie unter “Info- und Preislisten”
- <1.500€ – jährliche Meldung
- Zwischen 1.500 € und 20.000 € – quartalsweise Meldung
- >20.000 € – monatliche Meldung
Im Zuge der Vertragsbestellung wird Ihr Lizenzentgelt anhand Ihrer angegebenen Mengen automatisch berechnet.
Die Mengenmeldungen sind am 15. des auf die Meldeperiode folgenden Monats fällig (z.B.: die Meldung für Jänner am 15.2., die Meldung für das 1. Quartal am 15.4., Die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres)
Dafür steht Ihnen unser Onlineportal unter https://onlineportal.interzero-austria.com/ zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten Sie im Rahmen der Vertragsbearbeitung.
- Für Monats – und Quartalsmelder gibt es die Möglichkeit die laufend gemeldeten Mengen im Rahmen der Jahresabschlussmeldung bis 15.3. des Folgejahres zu korrigieren.
- Jahresmelder hingegen geben die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres ab, und können danach keine Korrekturen mehr vornehmen.
Nachdem Sie Ihren Interzero Vertrag abgeschlossen haben, bezahlt haben und Sie als Teilnehmer hinterlegt wurden, können Sie diese im Servicebereich unseres Meldeportals downloaden.
Derzeit ist die Bezahlung des Lizenzvertrags nur per Rechnung möglich. Diese wird Ihnen nach der Vertragsunterzeichnung zugesandt.
Die Bevollmächtigungspauschale kann im Vorhinein bezahlt werden, weshalb die Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortbezahlung möglich ist. Zusätzlich bieten wir Ihnen Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.
Die Zusendung der E-Rechnung erfolgt an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Sollten Sie eine abweichende Rechnungsadresse haben, geben Sie uns diese bitte während des Bestellvorgangs an.
- Als Pauschal- und Jahresmelder muss das Entgelt innerhalb der 14-tägigen Frist nach Einlangen der Rechnung bezahlt werden, um als Systemteilnehmer eingetragen zu werden.
- Monats- bzw. Quartalsmelder erhalten Ihre Rechnungen innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der letzten Meldungen.