EPR-Konformität in Italien | Benennen Sie Ihren Bevollmächtigten
Autorisierter Vertreterservice für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien jetzt in Italien verfügbar
Ausländische Unternehmen ohne juristische Person oder Firmensitz in Italien, die Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) und/oder Batterien auf dem italienischen Markt in Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, die nationalen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einzuhalten. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen nicht-italienische Unternehmen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Italien ernennen.
EPR-Konformität für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien in Italien
Diese Anforderung basiert auf der Umsetzung zweier wichtiger EU-Richtlinien durch Italien:
- Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE),
- Richtlinie 2006/66/EG und EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.
Der Bevollmächtigte handelt im Auftrag des ausländischen Herstellers, um die vollständige Einhaltung der italienischen und EU-Vorschriften sicherzustellen. Dies umfasst:
- Registrierung bei den entsprechenden nationalen Registern,
- regelmäßige Berichterstattung über die Menge und Art der in Verkehr gebrachten Produkte,
- Sicherstellung der Einhaltung der Kennzeichnungs-, Sammel- und Recyclingpflichten,
- Gegebenenfalls Abstimmung mit EPR-Kollektivsystemen.
❗ Wichtig: Ohne einen autorisierten Vertreter können ausländische Unternehmen Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien nicht legal auf dem italienischen Markt in Verkehr bringen.

Wer muss in Italien einen Bevollmächtigten ernennen?
Jedes Unternehmen ohne juristische Person oder Sitz in Italien, das Folgendes verkauft:
- Elektrische oder elektronische Geräte (z. B. Haushaltsgeräte, IT-Geräte, Unterhaltungselektronik,),
- Batterien oder Akkumulatoren (entweder als eigenständige Produkte oder in Geräte integriert),
muss einen autorisierten Vertreter in Italien ernennen, um die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicherzustellen.
Dazu gehören:
- Direktvertrieb über E-Commerce (zB Amazon, eBay),
- Grenzüberschreitende B2B-Sendungen ,
- Vertrieb über Drittanbieterplattformen oder Distributoren .
Auch bei minimalen Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten oder Batterien ist die vollständige Einhaltung der Vorschriften erforderlich. In der italienischen EPR-Gesetzgebung gibt es keine De-minimis- Schwellenwerte .
Warum sollten Sie Interzero als Ihren autorisierten Vertreter in Italien wählen?
Interzero bietet Unternehmen, die die italienischen WEEE- und Batterievorschriften einhalten müssen, umfassenden Support. Als Ihr autorisierter Vertreter in Italien bieten wir Ihnen:
- Registrieren Sie sich bei den entsprechenden nationalen Registern, wie z. B. Registro AEE (für Elektro- und Elektronikgeräte) und Registro Pile (für Batterien).
- Geben Sie die Registrierungsnummer für die Elektro- und Elektronikgeräte und/oder Batterien an.
- Treten Sie einem EPR-Kollektivsystem bei, das als Ihre Anlaufstelle für alle regulatorischen Fragen fungiert.
- Bereitstellung der Berichterstattung an das EPR-Kollektivsystem,
- Senden Sie den jährlichen Bericht an die National Register Entity.
Wie ernennen Sie Interzero zu Ihrem autorisierten Vertreter in Italien?
Der Einstieg ist schnell und komplett online:
- Erstellen Sie über unser italienisches Portal ein kostenloses Firmenkonto. Es dauert nur eine Minute.
- Geben Sie Produkttypen und geschätzte Mengen für den italienischen Markt ein.
- Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag und schließen Sie Ihre Bestellung ab.
- Befolgen Sie die Bestätigungsschritte, die an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurden.
Nach Abschluss übernehmen wir für Sie den gesamten Compliance-Prozess.
Bevollmächtigter Vertreter in Italien – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Vorschriften für Bevollmächtigte und EPR in Italien.
Für weitere Informationen klicken Sie hier: EPR-Verpflichtungen – Autorisierter Vertreter von Interzero in Spanien
Ein autorisierter Vertreter ist eine juristische Person mit Sitz in Italien, die im Namen eines ausländischen Herstellers die Verantwortung für die Erfüllung der EPR-Verpflichtungen übernimmt .
Ein Hersteller ist jedes Unternehmen, das Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien herstellt, importiert oder auf dem italienischen Markt verkauft , sei es direkt, über Händler oder per E-Commerce, unabhängig von der Menge.
Ausländische Unternehmen ohne juristische Person oder Firmensitz in Italien sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen , wenn sie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), Batterien oder Akkumulatoren auf dem italienischen Markt in Verkehr bringen . Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Produkte direkt an Endverbraucher (z. B. über Online-Plattformen) oder über lokale Händler verkauft werden.
Diese Anforderung basiert auf der Umsetzung zweier wichtiger EU-Richtlinien durch Italien:
- Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE),
- Richtlinie 2006/66/EG und EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.
Diese Gesetzgebung schreibt vor, dass Hersteller, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, in jedem Land, in dem ihre Produkte vermarktet werden, einen Bevollmächtigten benennen müssen. In Italien wird dies durch nationale Gesetzgebung durchgesetzt und vom Registro Nazionale AEE (für Elektro- und Elektronikgeräte) und Registro Pile (für Batterien und Akkumulatoren) überwacht.
Der Bevollmächtigte handelt im Auftrag des ausländischen Herstellers, um die vollständige Einhaltung der italienischen und EU-Vorschriften sicherzustellen. Dies umfasst:
- Registrierung bei den entsprechenden nationalen Registern,
- regelmäßige Berichterstattung über die Menge und Art der in Verkehr gebrachten Produkte,
- Sicherstellung der Einhaltung der Kennzeichnungs-, Sammel- und Recyclingpflichten ,
- Gegebenenfalls Abstimmung mit kollektiven Systemen.
Bei Nichteinhaltung drohen Strafen und Marktzugangsbeschränkungen.
Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten nicht nachkommen oder diese Pflicht bei der Vermarktung Ihrer Produkte auf dem italienischen Markt vorsätzlich nicht erfüllen, drohen Ihnen Strafen. Diese Strafen umfassen nicht nur Geldbußen je nach Menge und Art der in Verkehr gebrachten Produkte oder die Aussetzung bzw. das Verbot des Produktverkaufs in Italien , sondern können auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein kollektives System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist eine gemeinnützige Organisation, die von Produktherstellern gegründet wird, um gemeinsam ihre Verantwortung für den Abfall zu regeln, der durch die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte entsteht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu erfüllen, indem sie die Sammlung, das Recycling und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus den Produkten ihrer Mitglieder organisiert, finanziert und koordiniert.
Ja . Wir bieten derzeit die Dienste eines autorisierten Vertreters in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz an . Dies ermöglicht Unternehmen, die EPR-regulierte Verpackungen und Produkte in vielen Ländern einführen, schnell, bequem und umfassend einen autorisierten Vertreter in verschiedenen europäischen Märkten zu gründen.
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