Verpackungsgesetzgebung in Österreich: Das muss der Onlinehandel wissen

Lizenzierung

Für Inverkehrsetzer in Österreich gibt es drei wichtige Aspekte zu beachten:

  1. Verpackungslizenzierung:
    • Gemäß dem österreichischen Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Inverkehrsetzer, die Verkaufsverpackungen erstmals in den Umlauf bringen, diese lizenzieren.
    • Dies bedeutet, dass nur von einem Sammel- und Verwertungssystem wie Interzero lizenzierte Verpackungen verwendet werden dürfen.
    • Sammel- und Verwertungssysteme wie Interzero sind für die korrekte Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen verantwortlich.
    • Inverkehrsetzer müssen sich bei einem dualen System registrieren lassen, ein Lizenzentgelt entrichten und sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden.
  2. Elektroaltgerätelizenzierung:
    • Inverkehrsetzer von Elektrogeräten müssen sicherstellen, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß entsorgt werden.
    • Dazu müssen sie sich an einem österreichischen Sammel- und Verwertungssystem beteiligen und Elektroaltgeräte entsprechend kennzeichnen.
    • Das österreichische Elektroaltgerätegesetz (EAG) regelt diese Anforderungen.
  3. Batterielizenzierung:
    • Inverkehrsetzer von Batterien müssen sich am österreichischen Batteriesammelsystem beteiligen.
    • Sie sind verpflichtet, verbrauchte Batterien zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
    • Zusätzlich müssen sie die angefallenen Mengen an das Batteriesammelsystem melden und gegebenenfalls ein Lizenzentgelt entrichten.

Es ist wichtig, dass Inverkehrsetzer sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Umweltauswirkungen zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Experten für Umweltrecht oder eine spezialisierte Beratungsstelle zu Rate zu ziehen.