EPR-Compliance-Pflichten in Spanien: Verpackungsregistrierung und Bevollmächtigter
Unternehmen, die verpackte Produkte, Elektrogeräte und Batterien auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ergeben. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die der Gesetzgeber zusätzlich dazu verpflichtet hat, einen Bevollmächtigten in Spanien zu benennen. Wie erfüllt man die neuen EPR-Vorschriften in Spanien?
EPR-Verpflichtungen in Spanien, denen alle ausländischen Unternehmen unterliegen
Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die erweiterte Herstellerverantwortung wurde in Spanien durch mehrere Gesetze eingeführt: Gesetz 7/2022 vom 8. April 2022 und die Königlichen Dekrete 106/2008, 110/2015 und 1055/2022. Gemäß diesen Gesetzen müssen alle Händler, die verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien und Akkumulatoren nach Spanien verkaufen, eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen erfüllen .

Zu den wichtigsten Aufgaben von EPR in Spanien gehören:
- Erhalt einer NIF-Steueridentifikationsnummer (nmero de Identificacin Fiscal),
- Registrierung im Herstellerregister – Registro de Productores de Producto (das spanische Äquivalent von BDO) und Erhalt einer individuellen EPR-Nummer,
- Gewährleistung der Abfallbewirtschaftung aus Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Batterien und Akkumulatoren, die auf dem spanischen Markt in Verkehr gebracht werden,
- Vorlage von Jahresberichten über die Art und Menge der unter die EPR-Vorschriften fallenden Produkte, die der Händler auf dem spanischen Markt in Verkehr gebracht hat,
- Lizenzierung von Verpackungen und Geräten eingeführt
Ausländische Unternehmer können diese Aufgaben nicht alleine bewältigen – die EPR-Bestimmungen schreiben vor, dass sie einen Bevollmächtigten in Spanien gründen müssen, der alle Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerhaftung übernimmt.
Wer ist verpflichtet, in Spanien einen Bevollmächtigten zu ernennen?
Die Verpflichtung zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten obliegt Unternehmen ohne Sitz in Spanien, die auf dem spanischen Markt Fuß fassen:
- elektrische und elektronische Geräte (z. B. weiße Ware, Unterhaltungselektronik, elektronisches Spielzeug),
- Batterien und Akkumulatoren (sowie Geräte, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten),
- verpackte Produkte :
- Home Domestic (Einheit, in der das Produkt an den Verbraucher geliefert wird),
- kommerziell , Englisch. kommerziell (wird für Lagerung und Verpackung im Einzelhandel und in Dienstleistungsgeschäften verwendet),
- industrial , Englisch. industrial (collective).
Die EPR-Regelungen gelten nicht nur für Händler, die die gelisteten Produkte über traditionelle Vertriebswege (stationäre Geschäfte, Großhandel) vertreiben. Sie umfassen auch Unternehmen, die ihre Produkte über eigene Online-Shops oder Verkaufsplattformen wie beispielsweise Amazon, Zalando oder eBay anbieten.
Wichtig ist, dass die spanische EPR-Gesetzgebung keine Mengenbefreiungen vorsieht. Das bedeutet, dass selbst Unternehmen, die nur wenige solcher Verpackungen oder Produkte nach Spanien verkaufen, einen autorisierten Vertreter benennen müssen. Der Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmen, das die EPR-Verpflichtungen in Spanien übernimmt, ist daher eine Voraussetzung für alle Unternehmen, die verpackte Produkte, Batterien und Akkumulatoren sowie elektrische und elektronische Geräte auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen.
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Bei Interzero unterstützen wir Unternehmer umfassend bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wir bieten allen Unternehmen, die verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, den Service eines autorisierten Vertreters in Spanien an.
Als autorisierter Vertreter Ihres Unternehmens in Spanien kümmern wir uns um:
- Registrierung Ihres Unternehmens im spanischen Herstellerregister,
- Recycling und Abfallmanagement von Verpackungen, Geräten und Batterien, die Sie auf den spanischen Markt bringen,
- Beitritt zum System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPRS, SCRAP),
- Berichterstattung über die im jeweiligen Kalenderjahr eingeführten Verpackungen, Geräte und Batterien,
- Verpackungslizenzen und Ausrüstung sowie Zahlung der Lizenzgebühren im Namen Ihres Unternehmens (falls erforderlich),
- Vertretung Ihres Unternehmens in Bezug auf die EPR-Pflichten gegenüber spanischen Behörden und Stellen. Entdecken Sie unser Leistungsspektrum und wählen Sie Interzero als Ihren autorisierten Vertreter in Spanien!
Wie mache ich Interzero zum autorisierten Vertreter meines Unternehmens in Spanien?
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- Erstellen Sie auf der Website von Interzero España ein kostenloses Konto für Ihr Unternehmen (es dauert nur 1 Minute!).
- Vervollständigen Sie die Angaben zu den eingehenden Mengen und Verpackungsarten und berechnen Sie die Kosten für die Dienstleistung.
- Bestätigen Sie Ihre Angaben und fahren Sie mit der Fertigstellung Ihrer Bestellung fort.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen, die wir Ihnen per E-Mail senden.
Sobald die Formalitäten erledigt sind, kümmern wir uns um die Registrierung Ihres Unternehmens und die Erfüllung der weiteren Verpflichtungen im Rahmen der EPR in Spanien.
Bevollmächtigter Vertreter in Spanien – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Bevollmächtigter und EPR-Regelung in Spanien.
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Der Bevollmächtigte in Spanien ist ein Unternehmensvertreter , der die Verantwortung für die Umsetzung der sich aus den spanischen EPR-Vorschriften ergebenden Pflichten des Herstellers übernimmt . Wenn Ihr Unternehmen nicht in Spanien ansässig ist, können Sie Ihre Pflichten aus der EPR nur durch einen Bevollmächtigten erfüllen!
Gemäß den spanischen EPR-Vorschriften ist unter dem Begriff „Hersteller“ jeder Händler zu verstehen, der verpackte Produkte, elektrische und elektronische Geräte oder Batterien und Akkumulatoren herstellt, verkauft, verpackt, importiert oder innergemeinschaftliche Lieferungen auf dem spanischen Markt vornimmt .
Dies gilt sowohl für in Spanien ansässige Unternehmer als auch für ausländische Unternehmen (mit Sitz in der EU oder außerhalb der EU).
Gemäß der spanischen Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung sind Verpackungshersteller außerdem verpflichtet:
- Einzelhändler, Kurierdienste und Online-Händler, die Versandverpackungen für die Lieferung ihrer Produkte verwenden,
- Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens, die Verpackungen für die Vermarktung ihrer Produkte in Spanien verwenden,
- E-Commerce-Plattformen, die verpackte Produkte von außerhalb Spaniens auf den spanischen Markt bringen,
- Unternehmen, die Produkte direkt am Verkaufsort verpacken (z. B. Speisen zum Mitnehmen),
- Verpacker von Produkten, die für den spanischen Markt bestimmt sind.
Wenn Sie verpackte Produkte, Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien und Akkumulatoren auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen und gleichzeitig nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie wahrscheinlich einen autorisierten Vertreter Ihres Unternehmens in Spanien benennen. Die folgenden Informationen können Ihnen bei der Identifizierung Ihrer Pflichten als Hersteller hilfreich sein.
HINWEIS: Die spanischen EPR-Vorschriften sehen keine Mengenbefreiungen vor. Die EPR-Verpflichtungen müssen daher von allen Herstellern eingehalten werden, unabhängig von der Menge der auf den Markt gebrachten verpackten Produkte, Geräte und Batterien.
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Die Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten in Spanien ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort müssen alle ausländischen Unternehmer, die verpackte Produkte, Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien und Akkumulatoren auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, ihren Pflichten als Inverkehrbringer durch einen Bevollmächtigten nachkommen.
Der bevollmächtigte Vertreter Ihres Unternehmens in Spanien kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation sein, die alle folgenden Bedingungen erfüllt :
- eine Adresse (eingetragener Firmensitz) in Spanien hat,
- ist Mitglied eines der erweiterten Herstellerverantwortungssysteme in Spanien (SCRAP),
- ist im spanischen Herstellerregister ( Registro de Productores de Producto ) eingetragen.
Denken Sie daran, dass Ihr Bevollmächtigter Ihre Aufgaben wahrnimmt und Sie vor den spanischen Behörden und Ämtern vertritt! Wählen Sie daher als Bevollmächtigten nur erfahrene und bewährte Mitarbeiter, die Ihnen höchste Servicequalität garantieren können!
Bevor Sie mit der Einführung von verpackten Produkten, Elektrogeräten oder Batterien und Akkumulatoren auf dem spanischen Markt beginnen , sollten Sie einen Bevollmächtigten für Ihr Unternehmen ernennen. Wenn Sie solche Produkte bereits an Kunden in Spanien verkaufen und Hersteller im Sinne der spanischen EPR-Vorschriften sind, müssen Sie so schnell wie möglich einen Bevollmächtigten ernennen.
Der Bevollmächtigte Ihres Unternehmens in Spanien übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der spanischen Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung. Zu seinen Aufgaben gehören daher:
- Eintragung des Unternehmens in das Herstellerregister,
- aktuelle Überwachung der Einhaltung der EPR-Vorschriften durch das Unternehmen in Spanien,
- jährliche Meldung der auf dem spanischen Markt in Verkehr gebrachten Arten und Mengen von Verpackungen, Geräten und Batterien,
- Organisation und Koordinierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung der eingeführten Verpackungen, Geräte und Batterien (was in der Regel auf die Teilnahme am kollektiven System der erweiterten Herstellerverantwortung – SCRAP hinausläuft),
- Kontakt zu lokalen Behörden und Ämtern,
- Lizenzierung eingeführter Verpackungen und Geräte , einschließlich der Abführung einer Lizenzgebühr (die bei Überschreitung der Grenzwerte erhoben wird) an die zuständigen Behörden.
Gegen jedes Unternehmen, das seiner Verpflichtung zur Einrichtung eines bevollmächtigten Vertreters in Spanien nicht nachkommt, drohen folgende Strafen:
- Geldbußen , die sich unter anderem nach der Menge der eingeführten Verpackungen, Geräte und Batterien richten,
- verbietet die Einführung einzelner Produkte auf dem spanischen Markt.
Ja . Wir bieten derzeit die Dienste eines autorisierten Vertreters in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz an. Dies ermöglicht Unternehmen, die EPR-regulierte Verpackungen und Produkte in vielen Ländern einführen, schnell, bequem und umfassend einen autorisierten Vertreter in verschiedenen europäischen Märkten zu gründen.
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