Bevollmächtigter Vertreter in Deutschland
EPR-Konformität mit Interzero
Ausländische Unternehmer, die bestimmte Produktkategorien an Kunden in Deutschland verkaufen, müssen gemäß den deutschen EPR-Vorschriften eine Reihe von Pflichten erfüllen. Eine davon ist die Notwendigkeit, einen autorisierten EPR-Unternehmensvertreter zu benennen, der die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten in Bezug auf elektrische Geräte, Batterien und Akkumulatoren übernimmt.
EPR-Verordnung in Deutschland – was müssen Sie wissen?
Das System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wurde in Deutschland im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren (gemäß Verordnung 2023/1542) und 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) eingeführt.
Folgende Produktkategorien fallen unter die EPR :
- nach dem ElektroG – Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE, WEEE),
- nach dem BattG – Batterien und Akkumulatoren ,
- nach dem VerpackG – Verpackungen und verpackte Erzeugnisse .

Händler, die die aufgeführten Verpackungen und Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, müssen zahlreiche Pflichten erfüllen , die darauf abzielen, eine ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle sicherzustellen. Zu diesen Pflichten gehören:
- Registrierung bei den zuständigen Behörden (Vergleichsstelle Deutschland – EAR für Batterien, Akkumulatoren und Elektro- und Elektronikgeräte, ZSVR-LUCID für Verpackungen) zur Erlangung einer EPR-Nummer ,
- zyklische Meldemengen der auf dem deutschen Markt eingeführten Produkte und Verpackungen,
- Organisation der Abfallsammlung aus eingeführten Produkten (über eine Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung),
- Informationspflicht (entsprechende Kennzeichnung von Verpackungen und Produkten, Informationen zum Sammelsystem),
- für nicht in Deutschland ansässige Unternehmen, die Batterien und Geräte in Verkehr bringen: Einrichtung eines Bevollmächtigten für die EPR .
Wer ist der Bevollmächtigte für die elektronische Patientenakte in Deutschland?
Ein Bevollmächtigter für eine Elektro-Verpackungsverordnung (EPR) ist eine natürliche oder juristische Person, die die Herstellerpflichten gemäß der Elektro-Verpackungsverordnung (ElektroG, BattG, VerpackG) in Deutschland übernimmt . Der Umfang dieser Pflichten hängt im Wesentlichen von der Art der Produkte oder Verpackungen ab, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
Als Bevollmächtigter eines Herstellers kann nur eine Stelle in Frage kommen, die in Deutschland niedergelassen und im entsprechenden Register (LUCID, EAR) eingetragen ist und mit dem Hersteller eine schriftliche Vereinbarung zur Übertragung der Pflichten aus der EPR-Verordnung geschlossen hat.
Wer muss einen Unternehmensbevollmächtigten für EPR in Deutschland benennen?
Die Einrichtung eines bevollmächtigten EPR-Vertreters in Deutschland ist für alle Unternehmen obligatorisch, die ohne Niederlassung in Deutschland auf dem deutschen Markt folgende Produkte in Verkehr bringen :
- Batterien und Akkumulatoren,
- Produkte, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten,
- Elektro- und Elektronikgeräte (EEE).
Für ausländische Unternehmen, die Produkte über Fernabsatzkanäle (eigene Online-Shops oder Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Zalando etc.) direkt an Privatkunden in Deutschland verkaufen, ist daher die Bestellung eines Bevollmächtigten erforderlich.
Die Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten gilt derzeit noch nicht für Unternehmen, die Verpackungen und verpackte Produkte nach Deutschland verkaufen. Diese Verpflichtung tritt erst im August 2026 mit Inkrafttreten der PPWR-Verordnung ( Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ) in Kraft. Diese Unternehmer können jedoch freiwillig einen bevollmächtigten EPR-Vertreter benennen, um Zeit zu sparen und die Gewissheit zu haben, dass alle ihre Aufgaben korrekt und rechtzeitig erfüllt werden.
Bevollmächtigter für die elektronische Patientenakte in Deutschland – wählen Sie das beste Angebot
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Wenn Sie Interzero als Ihren autorisierten EPR-Vertreter in Deutschland wählen:
- Sie delegieren alle Ihre Pflichten, die sich aus den EPR-Vorschriften in Deutschland ergeben,
- schnell und unkompliziert alle von den großen Verkaufsplattformen benötigten Daten und Dokumente erhalten ,
- sparen Sie Zeit für sich und Ihre Mitarbeiter,
- Sie können Ihre Produkte sicher und völlig legal an deutsche Kunden verkaufen ,
- Sie können sicher sein, dass der Abfall Ihrer Produkte umweltfreundlich behandelt wird.
In wenigen Schritten zum Vertragsabschluss mit Interzero
Um Unternehmen die Erfüllung ihrer Pflichten aus den EPR-Vorschriften zu erleichtern, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, schnell, bequem und zu 100 % remote einen Vertrag abzuschließen .
Um uns als Bevollmächtigten Ihres Unternehmens in Deutschland zu beauftragen:
- Wählen Sie die Art der Produkte aus, die Sie an Kunden in Deutschland verkaufen, und fahren Sie mit dem Formular fort: Batterien und Akkumulatoren, Elektrische und elektronische Geräte, Verpackung, Transportverpackung
- Ergänzen Sie die Mengen und Gewichte der einzuführenden Produkte.
- Geben Sie Ihre Firmendaten ein und bestätigen Sie deren Richtigkeit.
- Bestätigen Sie Ihre Bestellung und folgen Sie den Anweisungen, die Sie von uns per E-Mail erhalten.
Sie sind sich nicht sicher, ob die EPR-Regelungen auch für Ihr Unternehmen gelten? Lassen Sie sich kostenlos von unseren Experten beraten!
Welche Pflichten haben wir als Bevollmächtigter in Deutschland?
Interzero bietet seit über 30 Jahren kompetente Umweltdienstleistungen für Kunden aller Branchen. Wir sind in 10 Ländern vertreten, darunter auch in Deutschland, wo wir Unternehmen die erweiterte Herstellerverantwortung abnehmen .
Als Bevollmächtigter Ihres Unternehmens in Deutschland kümmern wir uns um:
- Eintragung Ihres Unternehmens in die entsprechenden Register (LUCID, EAR),
- Recycling und Entsorgung von Abfällen aus Verpackungen, Geräten und Batterien, die Sie in Deutschland in Verkehr bringen,
- Beitritt zum System der erweiterten Herstellerverantwortung ,
- Berichterstattung über die im jeweiligen Kalenderjahr eingeführten Verpackungen, Geräte und Batterien,
- Verpackungslizenzierung und Zahlung der Lizenzgebühren (falls erforderlich) im Namen Ihres Unternehmens,
- Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber deutschen Behörden und Stellen.
Unsere Experten machen sich mit den Besonderheiten Ihres Unternehmens vertraut, um Ihre Verantwortlichkeiten als Hersteller im deutschen EPR-System präzise zu definieren. So können wir alle Aufgaben effizient, umfassend und zum Wohle der Umwelt erfüllen.
Welche Aufgaben übernehmen wir als Bevollmächtigter Ihres Unternehmens?
Warum Interzero als Ihr autorisierter Vertreter in Polen?
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Die Interzero-Gruppe bietet seit über 30 Jahren integrierte Umweltdienstleistungen für Kunden in Polen, Europa und weltweit an. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung, umfassende Kompetenzen und ein qualifiziertes Team von Spezialisten, die Unternehmer täglich in nahezu allen Bereichen des Umweltschutzes unterstützen.
Warum sollten Sie Interzero als autorisierten Vertreter Ihres Unternehmens in Polen wählen?
- Wir sind ein Rücknahmeunternehmen für Elektro- und Elektronikgeräte und erfüllen seit vielen Jahren die gesetzlichen Pflichten eines Einführers für unsere Kunden .
- Wir bieten wettbewerbsfähige Preise und die Möglichkeit, unser breites Spektrum an weiteren Umweltdienstleistungen an einem Ort zu nutzen.
- Unsere Experten verfügen über umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung, um einen reibungslosen und reibungslosen Ablauf der Aufgaben Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
- Wir sind in zahlreichen EU-Ländern aktiv und können daher auch in anderen Mitgliedsstaaten als Bevollmächtigter auftreten.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Bevollmächtigten in Polen ernennen sollte? Haben Sie Fragen zum Bevollmächtigtenservice? Oder möchten Sie einen Bevollmächtigten in anderen EU-Ländern ernennen? Schreiben Sie uns! Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und klären Ihre Fragen.
Bevollmächtigter in Deutschland - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Informieren Sie sich hier über die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Service eines EPR-Bevollmächtigten in Deutschland.
EPR (engl. Extended Producer Responsibility ) ist die erweiterte Herstellerverantwortung, d. h . das Konzept, dass der Hersteller die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der von ihm hergestellten Produkte übernimmt – vom Entwurf über die Produktion bis hin zur Entsorgung der entstehenden Abfälle. Gemäß EU-Richtlinien sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihre Rechtsordnungen Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung einzuführen, und zwar in Bezug auf:
- Verpackungen und verpackte Produkte,
- Elektro- und Elektronikgeräte (EEE),
- Batterien und Akkumulatoren.
Die Einrichtung eines Bevollmächtigten für den EPR ergibt sich aus den Bestimmungen zweier deutscher Gesetze: dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Batteriegesetz (BattG) .
Obwohl die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage derselben EU-Richtlinien aufgebaut sind, unterscheiden sie sich in Aufbau und Funktionsweise erheblich. Nicht nur organisiert jeder Mitgliedstaat die Sammlung anders, auch die lokalen Gesetze werden nicht immer in andere Sprachen übersetzt. Dies erschwert es ausländischen Unternehmen, das in ihrem Land geltende EPR-System zu verstehen und zu befolgen.
Um Vertrauen in die strikte Einhaltung der EPR-Vorschriften durch ausländische Unternehmen zu gewinnen , kann jeder Mitgliedstaat diese dazu verpflichten, einen Bevollmächtigten zu ernennen – eine lokale Stelle, die die Erfüllung aller Verpflichtungen des Herstellers garantiert.
Im deutschen EPR-System besteht eine solche Verpflichtung derzeit nur für Batterien, Akkumulatoren sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Die Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten für Verpackungen und verpackte Produkte tritt 2026 in Kraft, wenn die EPR in allen Mitgliedstaaten Anwendung findet.
Ein bevollmächtigter Vertreter für EPR kann eine natürliche oder juristische Person sein, die alle folgenden Bedingungen erfüllt :
- eine Wohnadresse oder Niederlassung in Deutschland hat,
- Eintragung in das entsprechende Register (LUCID für Verpackungen, EAR für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Batterien und Akkumulatoren) erhalten,
- hat mit einem ausländischen Hersteller eine (schriftliche) Vereinbarung zur Übertragung von Verpflichtungen im Rahmen der EPR getroffen.
Der Hersteller, der Batterien und Akkumulatoren sowie Elektro- und Elektronikgeräte an deutsche Kunden verkaufen möchte, sollte bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit einen Bevollmächtigten für die EPR benennen. Die Aufgabe des Bevollmächtigten besteht dann darin, Maßnahmen zu ergreifen, um die legale Vermarktung der Produkte zu ermöglichen. Dazu gehören die Einholung der erforderlichen Registrierungen im Namen des Herstellers, die Bereitstellung von Garantien und die Teilnahme am System der erweiterten Herstellerverantwortung (PRO).
Händler, die Verpackungen und verpackte Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, können jederzeit vor oder während der Geschäftstätigkeit einen Bevollmächtigten benennen. Zu beachten ist jedoch, dass ab August 2026 für alle Hersteller, die Verpackungen und verpackte Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, die Bestellung eines Bevollmächtigten für Verpackungen verpflichtend ist .
Ja . Wir bieten derzeit die Dienste eines autorisierten Vertreters auf 30 Märkten an – in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Dies ermöglicht es Unternehmern, die Verpackungen und Produkte, die der EPR unterliegen, in mehreren Ländern einführen, schnell, bequem und umfassend einen autorisierten Vertreter in den verschiedenen europäischen Märkten zu gründen.
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