Lizenzierung mit Interzero - Einhaltung Ihrer Compliance in Österreich

Die Lizenzierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Unternehmen für das Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr trägt dazu bei, dass die Produkte am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß entsorgt oder recycelt werden.

Extended Producer Responsibility  Für eine Welt ohne Abfall

Die Lizenzierung hilft sicherzustellen, dass Unternehmen sich an die Prinzipien der erweiterten Herstellerverantwortung (engl.: Extended Producer Responsibility – EPR) halten. Sie trägt dazu bei, die Umweltbelastung durch Abfall zu reduzieren, indem sichergestellt wird, dass Produkte und Materialien recycelt oder ordnungsgemäß entsorgt werden.

Das EPR-Prinzip zwingt Hersteller und Importeure, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen, insbesondere am Ende der Lebensdauer. Dies fördert umweltfreundlichere Produktgestaltungen, verringert die Abfallmengen und unterstützt Recyclinginitiativen

„Eine Welt ohne Abfall“, so lautet auch die Vision von Interzero, weshalb wir mit unseren zero waste solutions unsere Kunden unterstützen, nachhaltig und rechtssicher zu agieren.


Interzero  Alle Stoffströme der EPR, ein Ansprechpartner

Erfahren Sie was in Österreich lizenziert werden muss und wie Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen.

Interzero bietet umfassende Lösungen für alle Anforderungen der Extended Producer Responsibility (EPR) in Österreich. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Ihre Produkte ordnungsgemäß zu lizenzieren.

3 Stoffströme
Icon für Interzero Verpackungslizenzierung

Verpackungslizenzierung in Österreich - Alles was Sie wissen müssen

In Österreich müssen alle Verpackungen, die auf den Markt gebracht werden, lizenziert werden. Verpackungslizenzierung umfasst Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Verpackungen gesammelt und recycelt werden, um die Umwelt zu schützen. Es wird zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen unterschieden. Dabei sollte stets der Vertriebsweg analysiert werden, um herauszufinden, in welchen Bereich der Verpackungsabfall anfällt.

Sie stellen Produkte her, deren Verpackungen bei privaten Endverbrauchern anfallen? So werden Ihre Verpackungen voraussichtlich Haushaltsverpackungen sein. Interzero unterstützt ihre Kunden im Haushaltsbereich bei der Erfüllung der Anforderungen aus der Verpackungsverordnung und steht Ihnen als Spezialist für Umweltdienstleistungen und kompetenter Partner zur Seite: Wir organisieren die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen – rechtssicher und zuverlässig. Interzero hilft Ihnen dabei, die Vorgaben der Verpackungsverordnung zu erfüllen und auch hohen Dokumentationsanforderungen zu genügen.

Gewerbliche Verpackungen sind nicht nur Transportverpackungen, sondern auch bestimmte Verkaufs- und Umverpackungen, die in ausgewählten Industrie-, Handels-, Gewerbebetrieben etc. anfallen. Interzero übernimmt für Sie in Österreich die Verpflichtungen zur Erfüllung der Verpackungsverordnung für Ihre Gewerbeverpackungen.

Haushaltsverpackungen

  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton
  • Tragetaschen
  • Serviceverpackungen

Gewerbliche Verpackungen

  • Paletten
  • Umreifungs- und Klebebänder
  • Trayfolien

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie Fragen zur korrekten Einteilung haben.

Kontaktieren Sie uns dazu per Mail.

Elektro- und Elektronikgeräte - welche müssen verpflichtend lizenziert werden?

Wer Elektrogeräte in Österreich in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert (Inverkehrbringer), ist dafür verantwortlich, dass die Elektroaltgeräte in Österreich erfasst, wieder verwertet oder einer Behandlung zugeführt werden. So hat es der Gesetzgeber in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) vorgeschrieben. Die Lizenzierung von Elektro- und Elektronikgeräte in Österreich ist somit eine Pflicht.

Was sind Haushaltsgeräte?

Elektro- und Elektronikgeräte, die aufgrund von Art und Menge bzw. hinsichtlich ihres möglichen Anfalls mit EAG aus privaten Haushalten vergleichbar sind (dual use).
Daraus lässt sich schließen, dass andere Geräte in den gewerblichen Zweck reinfallen.

Folgende Gerätekategorien gibt es in Österreich:

  • Großgeräte
  • Elektro-Kleingeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Bildschirm- und Bildröhrengeräte
  • Gasentladungslampen
  • Dual-use-Geräte
Icon für Interzero Altbatterienlizenzierung

Batterien - Von Fahrzeug- bis Industriebatterien

Wer Batterien (Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien) in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert, hat neben allgemeinen Voraussetzungen (Stoffverbote, Entnehmbarkeit etc.) vielfältige Rücknahme-, Sammel- und Behandlungspflichten zu erfüllen.

Inverkehrsetzer von Geräte- und Fahrzeugbatterien haben die Rücknahme, Sammlung und Behandlung dieser Batterien verbindlich durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem zu erfüllen. Inverkehrbringer von Industriebatterien können die Verpflichtungen ebenfalls ganz bequem auf ein Sammel- oder Verwertungssystem übertragen.

Wer ist verpflichtet an einem Sammel- und Verwertungssystem in Österreich teilzunehmen?

Laut Abfallwirtschaftsgesetz und den jeweiligen Verordnungen ist festgehalten, dass alle Unternehmen,

  • die verpackte Ware an Endverbraucher in Österreich verkaufen oder liefern, dazu zählen: Hersteller, Händler, Importeure oder Online-Händler
  • Die Batterien oder batteriehaltige bzw. mit Akkus versehene Geräte in Österreich erstmals in Verkehr bringen oder importieren und
  • Die Groß- und Kleingeräte, Monitore und IT-Geräte, Lampen und Wärmeüberträger in Österreich herstellen, importieren oder vertreiben

verpflichtet sind, einen Lizenzvertrag mit einem Sammel- und Verwertungssystem wie Interzero zu unterzeichnen.


Wie hoch ist ihr Lizenzentgelt?

  • Das Lizenzentgelt berechnet sich durch die in Verkehr gebrachten Mengen aus Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien
  • Je nach Stoffstrom gibt es jährlich eine “Tarifliste”, in der die Preise pro Packstoff (Verpackungen) und Kategorie (WEEE und Batterien) aufgelistet wird. Durch die Multiplizierung Ihrer Mengen erhalten Sie Ihr Lizenzentgelt.
Erfahren Sie hier mehr über die Höhe Ihres Lizenzentgelts

Weil uns die Umwelt am Herzen liegt und in unserer DNA steckt!

FAQ

Fragen zu Ihrem Lizenzvertrag

Sobald Sie aktiver Interzero Kunde sind, ist die Teilnahmebestätigung jederzeit in unserem Onlineportal unter dem jeweiligen Jahr und Bereich abrufbar. Sollten Sie diese nicht finden, melden Sie sich bitte bei kundenberatung@interzero.at

Die Einstufung wird in den jeweiligen Verordnungen geregelt und geben Auskunft über die Häufigkeit Ihrer Meldeverpflichtungen. Die Einstufung der Meldeperiode ist ebenfalls die Grundlage für die Bevollmächtigten-Pauschale.

Die Berechnung ergibt sich aus den in Verkehr gebrachten Mengen in Tonnen mal €. Die aktuelle Tariflisten finden Sie unter “Info- und Preislisten”

  • <1.500€ – jährliche Meldung
  • Zwischen 1.500 € und 20.000 € – quartalsweise Meldung
  • >20.000 € – monatliche Meldung

Im Zuge der Vertragsbestellung wird Ihr Lizenzentgelt anhand Ihrer angegebenen Mengen automatisch berechnet.

Die Mengenmeldungen sind am 15. des auf die Meldeperiode folgenden Monats fällig (z.B.: die Meldung für Jänner am 15.2., die Meldung für das 1. Quartal am 15.4., Die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres)
Dafür steht Ihnen unser Onlineportal unter https://onlineportal.interzero-austria.com/ zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten Sie im Rahmen der Vertragsbearbeitung.

  • Für Monats – und Quartalsmelder gibt es die Möglichkeit die laufend gemeldeten Mengen im Rahmen der Jahresabschlussmeldung bis 15.3. des Folgejahres zu korrigieren.
  • Jahresmelder hingegen geben die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres ab, und können danach keine Korrekturen mehr vornehmen.

Nachdem Sie Ihren Interzero Vertrag abgeschlossen haben, bezahlt haben und Sie als Teilnehmer hinterlegt wurden, können Sie diese im Servicebereich unseres Meldeportals downloaden.

Derzeit ist die Bezahlung des Lizenzvertrags nur per Rechnung möglich. Diese wird Ihnen nach der Vertragsunterzeichnung zugesandt.
Die Bevollmächtigungspauschale kann im Vorhinein bezahlt werden, weshalb die Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortbezahlung möglich ist. Zusätzlich bieten wir Ihnen Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.

Die Zusendung der E-Rechnung erfolgt an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Sollten Sie eine abweichende Rechnungsadresse haben, geben Sie uns diese bitte während des Bestellvorgangs an.

  • Als Pauschal- und Jahresmelder muss das Entgelt innerhalb der 14-tägigen Frist nach Einlangen der Rechnung bezahlt werden, um als Systemteilnehmer eingetragen zu werden.
  • Monats- bzw. Quartalsmelder erhalten Ihre Rechnungen innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der letzten Meldungen.

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KONTAKT

Portrait von Wolfgang Gross, ihrem Experten für Lizenzierung von Interzero

Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Gross

kundenberatung@interzero.at