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EPR-Konformität und autorisierter Vertreter in Slowenien

Sie möchten Ihre Produkte in Slowenien verkaufen, sind aber nicht in Slowenien ansässig? Um Ihren Verpflichtungen gemäß den EPR-Vorschriften nachzukommen, benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Ihr Unternehmen! Ab sofort können Sie dies schnell, bequem und vollständig online erledigen. Entdecken Sie unser Angebot an EPR-Dienstleistungen in Slowenien und wählen Sie Interzero als Bevollmächtigten für Ihr Unternehmen.

Sind Sie verpflichtet, einen autorisierten EPR-Vertreter in Slowenien zu benennen?

Gemäß der slowenischen Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPL) ist das Unternehmen verpflichtet, einen umfassenden und vollständigen Bericht vorzulegen. Unternehmen, die Verpackungen auf dem slowenischen Markt und bestimmte Produktkategorien vermarkten, müssen viele Umweltverpflichtungen erfüllen. Ausländische Unternehmen können diese Aufgaben jedoch nicht alleine erfüllen – sie müssen einen lokalen Partner, einen sogenannten autorisierten Herstellervertreter, hinzuziehen, der in ihrem Namen handelt und die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherstellt.

Wenn Sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie führen auf dem slowenischen Markt Verpackungen, verpackte Produkte oder elektrische und elektronische Geräte ein,
  • Ihr Unternehmen hat keinen Sitz (eingetragene Adresse) in Slowenien ,
  • Sie verkaufen Waren direkt an Verbraucher (natürliche Personen) in Slowenien über Fernabsatzkanäle (z. B. Online-Shop, Verkaufsplattform usw.).

…dann sind Sie verpflichtet, einen autorisierten EPR-Vertreter in Slowenien zu benennen!

HINWEIS: Die Größe Ihres Unternehmens spielt keine Rolle. Unabhängig davon, ob Sie 1 oder 1.000 Einheiten Verpackungen, verpackte Produkte oder elektrische Geräte nach Slowenien verkaufen , müssen Sie einen autorisierten EPR-Vertreter ernennen.

EPR compliance Slovenia authorised representative

Autorisierter Herstellervertreter als Vertreter Ihres Unternehmens in Slowenien

Ein autorisierter Vertreter eines Herstellers in Slowenien ist eine lokale juristische Person, die im Namen Ihres Unternehmens handelt und es gegenüber den slowenischen Behörden in allen EPR-bezogenen Angelegenheiten vertritt. Der Vertreter übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung aller Ihrer Pflichten in Bezug auf Verpackungen und Geräte, die auf dem slowenischen Markt in Verkehr gebracht werden, und stellt sicher, dass die Aktivitäten Ihres Unternehmens den lokalen EPR-Vorschriften entsprechen.

Die pünktliche und zuverlässige Erfüllung der Aufgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wirkt sich positiv auf die Wahrnehmung des Unternehmens durch die Verbraucher aus – sie stärkt das Image des Unternehmens als umweltbewusstes Unternehmen, weckt positive Assoziationen und kann somit potenzielle Kunden zur Wahl seiner Produkte ermutigen. Wählen Sie daher am besten einen vertrauenswürdigen, erfahrenen Partner als autorisierten EPR-Agenten , der eine hohe Servicequalität garantiert und alle Verpflichtungen Ihres Unternehmens gewissenhaft erfüllt.

Warum sollten Sie Interzero als autorisierten Vertreter für EPR in Slowenien wählen?

Um den Erwartungen international tätiger Unternehmen gerecht zu werden, haben wir in Slowenien den Service eines autorisierten EPR-Vertreters eingeführt. Durch die Zusammenarbeit mit uns können Sie sicher sein, dass alle Ihre Aufgaben gewissenhaft, termingerecht und mit größter Sorgfalt erledigt werden .

Wir sind seit 2004 auf dem slowenischen Markt präsent. In über 20 Jahren haben wir umfangreiche Erfahrungen gesammelt und einen Katalog bewährter Verfahren entwickelt, mit dem wir Kunden aller Branchen bei der Abfallwirtschaft und der Umsetzung umweltrechtlicher Verpflichtungen unterstützen können . Unser Geschäftsmodell ist einzigartig im Land – wir sind das einzige Abfallwirtschaftsunternehmen, das sich regelmäßig unabhängigen Audits und Inspektionen unterzieht und fortschrittliche Forschung und Entwicklung betreibt. Dies ermöglicht es uns, weitere nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die unseren Kunden Effizienz und Kosteneffizienz bieten und gleichzeitig der Umwelt zugutekommen.

Welche Aufgaben übernehmen wir als autorisierter Vertreter für EPR in Slowenien?

Als autorisierter Vertreter Ihres Unternehmens in Slowenien übernehmen wir alle Verantwortlichkeiten, die sich aus den Bestimmungen der PPWR- und WEEE-Richtlinien ergeben, d. h.:

  • Registrierung Ihres Unternehmens bei den slowenischen Umwelt- (ARSO) und Steuerbehörden (FURS) sowie beim Umweltministerium,
  • Beitritt zum erweiterten Herstellerverantwortungssystem Interzero, im Rahmen dessen wir sicherstellen, dass die Ziele für Sammlung, Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung für Abfälle, die durch die von Ihnen verkauften Waren entstehen, eingehalten werden,
  • Sicherstellung, dass Ihr Unternehmen die lokalen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung einhält,
  • zyklische Meldung der auf dem slowenischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungs- und Ausrüstungsmengen,
  • Vertretung Ihres Unternehmens vor den slowenischen Behörden und Behörden,
  • Überwachung der gesetzlichen Entwicklungen im Bereich EPR, die sich auf die Geschäftstätigkeit und Verantwortlichkeiten Ihres Unternehmens in Slowenien auswirken können.

Wie mache ich Interzero zum autorisierten Vertreter meines Unternehmens in Slowenien?

Wir bieten allen auf dem slowenischen Markt tätigen Unternehmern die Möglichkeit, schnell und bequem einen Vertrag zu unterzeichnen. Dieser Prozess erfolgt vollständig online – Sie müssen weder nach Slowenien reisen, noch Büros aufsuchen oder Dokumente ausdrucken. Sie müssen den Vertrag lediglich elektronisch unterzeichnen und die Datei im speziellen Kundenportal anhängen.

Um Interzero als autorisierten Vertreter Ihres Unternehmens zu benennen, verwenden Sie das Interzero-Autorisierungsportal und befolgen Sie die folgenden Schritte:

  1. Erstellen Sie ein kostenloses Konto für Ihr Unternehmen – vervollständigen Sie die Unternehmensdaten und bestätigen Sie Ihre Registrierung.
  2. Berechnen Sie die Kosten Ihres Vertrags – geben Sie Informationen zur Menge der Verpackungen und Produkte ein, die auf den slowenischen Markt gelangen, um die Kosten des Vertrags zu ermitteln.
  3. Bestätigen Sie, dass die Daten korrekt sind.
  4. Erstellen Sie einen Vertrag und machen Sie sich mit dessen Inhalt vertraut.
  5. Unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie ihn gemäß den erhaltenen Anweisungen an uns .

Benötigen Sie auch in anderen europäischen Ländern einen Bevollmächtigten? Wir bieten diesen Service in allen EU-Märkten sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz an. Entdecken Sie unser Angebot an umfassenden EPR-Services in ganz Europa!

Autorisierter Vertreter des Herstellers in Slowenien - FAQ

Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu einem autorisierten EPR-Vertreter in Slowenien.

Nach der slowenischen EPR-Gesetzgebung gilt als Hersteller nicht nur der eigentliche Produzent (Hersteller) der Waren, sondern auch jeder Unternehmer, der Produkte oder Verpackungen, die unter die EPR-Gesetzgebung fallen, erstmals auf den slowenischen Markt bringt. Ein Hersteller ist daher ein Unternehmen, das Produkte und Verpackungen, die unter die EPR fallen, herstellt, verkauft (auch online), verpackt, importiert oder innergemeinschaftliche Lieferungen vornimmt .

Die slowenischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung umfassen:

  • Verpackung (Einheit, Schüttgut, Transport),
  • elektrische und elektronische Geräte ,
  • Batterien und Akkumulatoren ,
  • Kerzen ,
  • Produkte , die unter die Bestimmungen der Richtlinie SUP (Einwegkunststoffe ) fallen, und Fischereiausrüstung .

Unternehmen, die diese Waren auf dem slowenischen Markt in Verkehr bringen, müssen die Verpflichtungen gemäß den EPR-Vorschriften erfüllen. Wichtig ist, dass nur ausländische Hersteller von Verpackungen und Elektrogeräten verpflichtet sind, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Für andere Warenkategorien ist kein bevollmächtigter EPR-Vertreter erforderlich.

Der bevollmächtigte Vertreter ist eine in Slowenien ansässige juristische Person, die die aus der slowenischen Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerhaftung resultierenden Verantwortlichkeiten einer (eines) ausländischen Unternehmens (Unternehmen) übernimmt .

Die Verpflichtung zur Benennung eines autorisierten Herstellervertreters für die EPR ergibt sich aus mehreren EU-Rechtsvorschriften und darauf basierenden lokalen Rechtsvorschriften .

Zu diesen Gemeinschaftsaktionen gehören:

  • Richtlinie 94/62 über Verpackungen und Verpackungsabfälle,
  • Richtlinie 2008/98 über Abfälle,
  • Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).

Die slowenische Gesetzgebung, die die Notwendigkeit eines bevollmächtigten Vertreters in der Slowakei vorschreibt, umfasst:

  • Umweltschutzgesetz ZVO-2,
  • Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (UL RS t. 54/21, 208/21, 44/22 ZVO 2, 120/22),
  • Abfallverordnung (UL RS t. 77/22, 113/23, 13/25),
  • Verordnung über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (UL RS t. 55/15, 47/16, 72/18, 84/18 ZIURKOE 108/20, 44/22 ZVO-2).

Durch die Existenz eines autorisierten EPR-Vertreters in Slowenien soll sichergestellt werden, dass ausländische Marktteilnehmer auf dem slowenischen Markt alle Verpflichtungen im Rahmen der Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung ordnungsgemäß erfüllen.

Wenn Sie planen, Verpackungen, verpackte Produkte oder Elektro- und Elektronikgeräte auf den slowenischen Markt zu bringen, sollten Sie noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit einen Vertrag mit einem Bevollmächtigten Ihres Unternehmens abschließen. Wenn Sie bereits geschäftlich tätig sind, aber noch keinen Bevollmächtigten in Slowenien haben, müssen Sie alle Formalitäten umgehend erledigen! Andernfalls droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 4.000 Euro!

Für die effektive Gründung eines autorisierten Herstellervertreters in Slowenien genügt der Abschluss eines Online-Vertrags – Sie müssen weder Dokumente ausdrucken und versenden noch eine Vollmacht vor einem Notar erteilen. Besuchen Sie die Website von EPR Interzero in Slowenien und überzeugen Sie sich, wie schnell und einfach eine Partnerschaft mit Interzero zustande kommt!

Zu den Aufgaben des autorisierten Herstellervertreters für EPR in Slowenien gehören im Wesentlichen:

  • Firmenregistrierung bei lokalen Behörden und Einrichtungen (Umweltministerium, ARSO, FURS),
  • Entwicklung und Einreichung zyklischer Berichte an MOPE,
  • Erhebungs- und Zahlungsgebühren an FURS, die sich aus den Bestimmungen des EPR ergeben,
  • Organisation und Finanzierung der Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen aus Verpackungen und Geräten, die von ausländischen Herstellern auf den slowenischen Markt gebracht werden,
  • Erreichen der jährlichen Mindestsammelquoten für Abfälle aus Verpackungen und Geräten,
  • Erreichung der Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung (PDPU) von Verpackungsabfällen und Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
  • Abschluss eines Vertrags mit einem Recycler unter den in der slowenischen Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen,
  • Vertretung eines ausländischen Herstellers vor slowenischen Behörden und Ämtern,
  • aktuelle Aktivitäten zur Überwachung der Einhaltung der slowenischen EPR-Vorschriften durch einen ausländischen Hersteller.

Ja . Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten gilt nicht nur für slowenische Unternehmen und Betriebe mit Sitz in Slowenien und slowenischer Steuernummer (USt-IdNr.). Tochtergesellschaften erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht, daher sind Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Slowenien verpflichtet, einen Bevollmächtigten für den EPR zu bestellen.

Der autorisierte Vertreter des Herstellers in Slowenien kann eine juristische Person mit Sitz in Slowenien (slowenische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sein und schließt mit dem ausländischen Hersteller eine entsprechende Vereinbarung, in der er alle Verpflichtungen dieses Herstellers gemäß den slowenischen EPR-Vorschriften übernimmt.

Aufgrund der wichtigen Rolle des Bevollmächtigten empfehlen wir Ihnen, Ihre EPR-Verantwortung nur bewährten, vertrauenswürdigen und erfahrenen Unternehmen wie Interzero anzuvertrauen . Die Wahl eines zuverlässigen Unternehmens wie Interzero als Bevollmächtigten gibt Ihnen Sicherheit und die Gewissheit, dass alle Ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerhaftung in Slowenien gewissenhaft und termingerecht erfüllt werden.

Nein . Derzeit gibt es in Slowenien keine mengenmäßigen Ausnahmen. Das bedeutet, dass Hersteller, die Verpackungen, verpackte Produkte oder Elektro- und Elektronikgeräte auch in kleinen Mengen auf den slowenischen Markt bringen, allen Verpflichtungen der lokalen Vorschriften zur erweiterten Herstellerhaftung unterliegen .

Bis 2021 waren Hersteller, die weniger als 15 Tonnen Verpackungen pro Jahr nach Slowenien einführten, von einer Reihe von Verpflichtungen befreit, darunter auch von der Verpackungsabgabe. Im April 2021 wurde die Gesetzgebung geändert – die quantitativen Befreiungen wurden abgeschafft und alle Hersteller zur Einhaltung der EPR-Verpflichtungen verpflichtet. Sollten Sie Ihr Unternehmen noch nicht in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften gebracht haben, wenden Sie sich umgehend an die Experten von Interzero – wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten und erstellen die ausstehenden Berichte.

Nein . Die Verpflichtung, einen autorisierten Vertreter für EPR in Slowenien zu haben , gilt nur für Händler, die Verpackungen, verpackte Produkte sowie elektrische und elektronische Geräte an Endkunden verkaufen, bei denen es sich um Einzelpersonen (Verbraucher, slowenische Staatsbürger) handelt.

Herstellern, die ihren Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, kann eine Geldstrafe auferlegt werden. Darüber hinaus kann die lokale Behörde beschließen, den Verkauf von Waren auf slowenischem Gebiet zu verbieten .

Ja . Wir bieten derzeit die Dienste eines autorisierten Vertreters in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz an . Dies ermöglicht Unternehmen, die EPR-regulierte Verpackungen und Produkte in vielen Ländern einführen, schnell, bequem und umfassend einen autorisierten Vertreter in verschiedenen europäischen Märkten zu gründen.

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